Presseinformation 2010
"10 Nachtflüge - Ein unmoralisches Angebot"

Hattersheims Bürgermeister kritisiert das Angebot von Fraport-Chef Schulte auf 10 Nachtflüge im Zeitraum von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr.

„Aktuelle wissenschaftliche Studien haben eindeutige Ergebnisse geliefert: Fluglärm – insbesondere in der Nachtzeit – erhöht signifikant das Erkrankungsrisiko. Die Zunahme des Risikos an Herz- und Kreislauferkrankungen, an Schlaganfällen und Brustkrebs bei Frauen sind die Folge von Fluglärmbelastungen“, schließt Franssen aus den vorliegenden Gutachten.

„Wenn Dr. Schulte nunmehr die These aufstellt, dass zehn Nachtflüge zur wirtschaftlichen Sicherung der Lufthansa-Frachtsparte ausreichen, ohne mit einer Silbe zu erwähnen, welche negativen Auswirkungen dies auf die Gesundheit Hunderttausender von Menschen in der Region Rhein-Main hat, so verkennt er das Recht der Bevölkerung auf körperliche Unversehrtheit“, empört sich der Bürgermeister.

Franssen erinnert

Die Fraport AG hatte seinerzeit dem Mediationsergebnis zugestimmt, welches keine geplanten Flüge in der sogenannten Mediationsnacht vorgesehen hatte. Im Juli 2003 hatte der damalige Vorstandsvorsitzende der Fraport AG, Dr. Bender, noch verkündet, es werde keinen Ausbau ohne Nachtflugverbot geben. Auch der Planfeststellungsantrag der Fraport AG hatte keine Nachtflüge in diesem Zeitraum vorgesehen. Die Fraport AG hatte schließlich ihren Antrag für den Bau einer neuen Landebahn selbst auf ein Betriebskonzept gestützt, das ausdrücklich auf planmäßige Flüge – auch Frachtflüge – in der Zeit von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr verzichtet. Weiterhin hatte der Flughafenbetreiber in einer Pressemitteilung vom Januar 2005 seinen Antrag auf ein Nachtflugverbot als unmissverständlich bezeichnet. Franssen schließt daraus: „Es ist daher unmoralisch, dass die Fraport AG offenbar jetzt nichts mehr von ihrem Versprechen und ihrem eigenen Antrag auf ein Nachtflugverbot gegenüber der Region wissen will.“

Zum Hintergrund

Im Planfeststellungsbeschluss zum geplanten Ausbau des Flughafens Frankfurt wurden vom Hessischen Wirtschaftsministerium durchschnittlich 17 Flüge pro Nacht im Zeitraum von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr verfügt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte dies im vergangenen Jahr für rechtswidrig erklärt, da es nicht den besonderen Anforderungen an den Nachtlärmschutz aus dem Luftverkehrsgesetz genüge. Dem Grundsatz zum Nachtlärmschutz aus dem Landesentwicklungsplan komme – so der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil – die Bedeutung einer konkretisierenden Gewichtungsvorgabe zu. Der Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Betriebsregelung für die Kernstunden der Nacht sei daher auf annähernd Null eingeschränkt.

Der Bürgermeister bleibt standhaft

„Im Interesse der Nachtruhe und des Gesundheitsschutzes der Bürgerinnen und Bürger wäre ich wohl ein schlechter Bürgermeister, wenn ich über das Angebot des Fraport-Chefs auf 10 Nachtflüge frohlocken würde – wenn doch selbst der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Gestaltungsspielraum von Nachtflügen bei annähernd Null sieht“, betont Franssen.

Zu berücksichtigen gelte auch, dass es sich um einen Durchschnittswert von 10 Flügen pro Nacht handelt. In den Sommermonaten könnten es dann 20 oder mehr Flüge sein, sodass an Nachtruhe nicht zu denken ist. Das vergangene Jahrzehnt hat gezeigt, dass sich die Fraport AG zwar in der Öffentlichkeit gerne als „guter Nachbar“ bezeichnet, diesen Worten jedoch selten Taten folgen lässt. Die Abkehr vom versprochenen Nachtflugverbot ist ein treffendes Beispiel dafür.

Der Bürgermeister weiter: „Wir haben die Erfahrung gemacht: wenn man der Fraport AG den kleinen Finger reicht, versucht der Flughafenbetreiber sogleich die ganze Hand an sich zu reißen. Als gebranntes Kind bin ich daher äußerst vorsichtig, wenn sich Fraport-Chefs als Heilsbringer präsentieren. Letztlich geht es nur um die wirtschaftlichen Interessen der Luftverkehrsseite – das Wohl und Wehe der Bevölkerung spielt dabei eine völlig untergeordnete Rolle. Nachtruhe ist Menschenrecht, das war und ist meine Devise“, so Hattersheims Stadtoberhaupt abschließend.