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| BIOGRAFIE SOPHIE MAAS (Verlegung der Stolpersteine am 9. September) | |
Parkplatz Erbsengasse (ehemals Hauptstraße 42) HIER WOHNTE SOPHIE MAAS GEB. DREYFUSS JG.1874 DEPORTIERT 1943 ERMORDET 12.9.1943 AUSCHWITZ |
Sophie Maas (geb. 16.3.1874) wurde als Sophie Dreyfuß in Hattersheim geboren. Sie heiratete den Kaufmann Friedrich Ernst Maas und bekam einen Sohn, Alexander (geb. 4.5.1907). Nach der Scheidung von ihrem Ehemann verdiente Sophie Maas den Lebensunterhalt für sich und ihren Sohn mit einem kleinen Lebensmittelgeschäft in ihrem Haus in der Hauptstraße 42. Als die Nationalsozialisten 1933 an die Macht kamen und sich angesichts der Boykotte gegen Juden der Rückgang des Geschäftes abzeichnete, entschloss sie sich im August 1934 ihr Geschäft zu verkaufen und sich mit 70 Jahren zur Ruhe zu setzen. Die neuen Ladeninhaber, die von nun an auch bei Sophie Maas im Haus wohnten, Heinrich Hauck und seine Frau Lina, waren ausgewiesene Gegner des Nationalsozialismus. Es lässt sich nur vermuten inwieweit sich die neuen Hausgenossen gegenseitig angesichts der Repressionen gegenseitig unterstützten. Da Sophie Maas Ehemann weder jüdischer Religion noch jüdischer Herkunft gewesen war, nach der rassistischen Definition des Nationalsozialismus also als „Arier“ galt und sie einen gemeinsamen Sohn hatten, wurde die Ehe als sogenannte „privilegierte Mischehe“ angesehen. Dieser Status konnte den jüdischen Ehepartner unter Umständen vor einigen Verfolgungsmaßnahmen schützen. Allerdings gab es nie eine gesetzliche Regelung, so dass die Frage der Privilegierung unterschiedlich gehandhabt wurde. Grundsätzlich war Sophie Maas jedoch von den meisten antijüdischen Gesetzen und Verordnungen betroffen wie alle von den Nationalsozialisten als Juden definierte Menschen. Ihr Reisepass trägt den stigmatisierenden roten Stempel „ J“, eingetragen am 20.10.1938. Als sie im März 1939 ihr Haus auf den Sohn übertragen will, versagt der Regierungspräsident die Genehmigung des notariellen Vertrages und macht das Rechtsgeschäft damit unwirksam. Ab April 1940 darf sie über ihr Geld nicht mehr frei verfügen, sondern muss wie alle Juden ein sogenanntes „Sicherungskonto“ einrichten, von dem sie maximal 300,- Reichsmark monatlich für ihren Lebensunterhalt abheben darf. Möglicherweise blieb ihr das Tragen des demütigenden „Judensterns“ erspart, den alle Juden über 6 Jahren ab September 1941 deutlich sichtbar an ihrer Kleidung anbringen mussten. „Privilegierte“ Ehepartner waren davon unter Umständen ausgenommen. Ob dies für Sophie Maas gegolten hat, ließ sich nach dem Krieg nicht mehr feststellen. Mit Sicherheit wurde sie von den großen Deportationen des Jahres 1942 aufgrund ihres „Mischehe“-Status ausgenommen. Doch im Frühjahr 1943 erfasste sie schließlich die Verfolgungsmaschinerie dennoch. Sie erhielt eine Vorladung, sich am 18. Mai 1943 bei der Gestapo in Frankfurt am Main in der Zentrale in der Lindenstraße zu melden. Wohl wissend, dass eine Weigerung oder Flucht zwecklos gewesen wäre, stellte sie sich dort wie befohlen. Der Landrat des Main-Taunus-Kreises meldete noch am selben Tag an den Bürgermeister, dass „mit ihrer Rückkehr vorrausichtlich nicht mehr zu rechnen“ sei. Ihr Haus wurde vom Deutschen Reich beschlagnahmt und ihr gesamter Hausrat durch die örtliche NSDAP an eine ausgebombte Familie abgegeben. Sophie Maas Sohn erfuhr noch, dass sie zwischenzeitlich im Polizeigefängnis in der Klapperfeldstraße festgehalten wurde, bis man sie schließlich nach Ausschwitz verschleppte. Sie starb in Auschwitz am 12. September 1943. |
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