Neustart Kultur, Sonderfonds, Sport

Neustart Kultur

Richtet sich an pandemiebedinge Investitionen im Bereich Kultur. Soll die künstlerische Schaffung in allen Sparten unterstützen. Die Spartenorientierung ist dabei Kulturproduktion und -vermittlung. Die Förderung wird vom Bund bis zum 31.12.2022 unterstützt.

Erfahren Sie hier Details, aktuelle Informationen und mehr.

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Eine zusätzliche Absicherung für Veranstalter im Kulturbereich durch Wirtschaftlichkeitshilfe, beispielsweise einer integrierten Ausfallabsicherung, für kleinere Veranstaltungen. Ferner die Möglichkeit auf Ausfallsicherungen für größere Veranstaltungen ab 2000 Personen.

Förderzeitraum zunächst bis zum 31.03.2022 bzw. 31.12.2022 geplant. Verlängerungen sind angedacht.

Mehr Informationen erhalten Sie direkt unter www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de.

Sonderfonds für Messen und und Ausstellungen

Über den Sonderfonds können Messen und Ausstellungen im Sinne der Gewerbeordnung abgesichert werden, die in Deutschland stattfinden. Die Messe oder Ausstellung muss als solche von der zuständigen Behörde festgesetzt werden (§ 69 GewO). Berücksichtigungsfähig sind Veranstaltungen, deren planmäßiges Durchführungsdatum im Zeitraum bis zum 30. September 2022 liegt.

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