Ab 24. April Briefwahlunterlagen für die Landratswahl beantragen

Ab 24. April Briefwahlunterlagen für die Landratswahl beantragen

Am Sonntag, 4. Juni 2023, findet im Main-Taunus-Kreis die Wahl der Landrätin oder des Landrats statt. Alle Hattersheimer Bürgerinnen und Bürger, die wahlberechtigt sind, erhalten bis spätestens 5. Mai 2023 ihre Wahlbenachrichtigung per Post.

Mit dem Vordruck auf der Rückseite des Schreibens können dann auch die Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Zum einen können die Wahlberechtigten den Antrag auf Briefwahl mündlich (nicht telefonisch) stellen, indem sie persönlich ins Wahlamt im Hattersheimer Rathaus gehen. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort zu erledigen. Dazu werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich zu den Öffnungszeiten des Rathauses am Empfang zu melden.

Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung der Briefwahl über das Internet. Unter www.hattersheim.de steht ein entsprechender Button auf der Startseite zur Verfügung.

Die Beantragung per E-Mail an wahlen@hattersheim.de ist ebenfalls möglich. Dabei ist der Familienname, der Vorname oder die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift anzugeben.

Selbstverständlich ist am Wahltag die Stimmabgabe auch persönlich vor Ort im jeweils zugeteilten Wahlbüro möglich.

Für weitere Fragen stehen die Kolleginnen und Kollegen des Wahlamtes unter 06190 970-115 oder 06190 970-148 und per E-Mail unter wahlen@hattersheim.de zur Verfügung.

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