Hunde an die Leine

Hunde an die Leine

Brut- und Setzzeit von 1. April bis 15. Juli

Mit dem Frühlingsanfang beginnt auch wieder die Brut- und Setzzeit in der Natur. Viele wildlebende Tiere brüten und bringen ihren Nachwuchs in diesem Zeitraum zur Welt. Zum Schutz der Fauna gilt daher vom 1. April bis 15. Juli eine besondere Anleinpflicht für Hunde. Diese sind dann im gesamten Feld-, Flur- und Waldbereich – insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden und an Flussläufen – an der Leine zu führen.

Mit der Leinenpflicht sollen Störungen bei der Aufzucht von beispielsweise jungen Feldhasen, Rehkitzen oder bodenbrütenden Vögeln vermieden werden. Denn Hundehalterinnen und -halter nehmen diese häufig nicht wahr, wenn sich das Geschehen im dichten Gras oder Unterholz abspielt. Zusätzlich kann beim Gassigehen Rücksicht genommen werden, in dem man auf den befestigten Wegen bleibt.

Werden brütende oder den Nachwuchs aufziehende Wildtiere gestört, können sie die Jungtiere unter Umständen im Stich lassen. Auch kommt es vor, dass Tiere von freilaufenden Hunden verletzt oder gar getötet werden. Bürgermeister Klaus Schindling betont daher: „Ich appelliere an das Verantwortungsbewusstsein aller Hundehalterinnen und Hundehalter im Stadtgebiet, Rücksicht auf Jungwild und Jungvögel zu nehmen und sich an die Anleinpflicht zu halten“.

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