(Jugend-) Schöffinnen und Schöffen gesucht

(Jugend-) Schöffinnen und Schöffen gesucht

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie die Jugendschöffinnen und -schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Auch in Hattersheim am Main werden Personen gesucht, die am Amtsgericht und Landgericht Frankfurt am Main als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten. Schöffinnen und Schöffen sind als ehrenamtliche Richterinnen und Richter ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilen sie gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld sowie das Strafmaß der Angeklagten.

Bewerbungen bei der Stadt Hattersheim am Main sind bis 31. März 2023 möglich

Bewerben können sich Personen, die in Hattersheim am Main wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) sowie für das Amt des Jugendschöffen (Strafprozesse von Jugendlichen) können sich noch bis zum 31. März 2023 bei der Stadt Hattersheim am Main, Allgemeine Ordnungsbehörde, Im Nassauer Hof 1-3, 65795 Hattersheim am Main (Tel.: 06190 970-147, E-Mail: michaela.dankert@hattersheim.de)bewerben. Das Bewerbungsformulare und das dazugehörige Merkblatt stehen hier zum Download bereit.

Weitere Informationen zum Schöffenamt gibt es zudem auf www.schoeffenwahl2023.de sowie www.schoeffenwahl.de.

Zur Schöffin oder zum Schöffen gewählt werden kann nicht, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zur Schöffin oder zum Schöffen gewählt werden.

Nach Bewerbungsschluss werden die Mitglieder der Hattersheimer Stadtverordnetenversammlung aus allen Bewerberinnen und Bewerbern für das Schöffenamt doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen, wie benötigt werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt des Jugendschöffen werden vom Jugendhilfeausschuss des Main-Taunus-Kreises vorgeschlagen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht dann in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Das sollten Bewerberinnen und Bewerber zum Schöffen- und Jugendschöffenamt mitbringen

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Zudem müssen sie Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Da Jugendschöffinnen und -schöffen bei Strafprozessen von Jugendlichen mit involviert sind, sollten Bewerberinnen und Bewerber zusätzlich in der Jugenderziehung befähigt und erfahren sein.

Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichterinnen und -richtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Zudem sollten sie bereit sein, Zeit zu investieren, um sich für ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

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