Gewerberegisterauskünfte sind ab jetzt online abrufbar
Gewerberegisterauskünfte sind ab jetzt online abrufbar

Die Stadt Hattersheim am Main bietet online den Zugriff auf das Gewerberegister an. Über zwei digitale Zugangswege sind sowohl einfache als auch erweiterte Auskünfte verfügbar – schnell, unkompliziert und rund um die Uhr. Hierzu stehen Behörden, Privatpersonen, juristischen Personen oder sonstigen öffentlichen Stellen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
„Mit der Online-Auskunft machen wir einen weiteren Schritt in Richtung moderner, bürgernaher Verwaltung“, betont Bürgermeister Klaus Schindling. „Die digitale Abrufmöglichkeit spart nicht nur Zeit und Ressourcen, sondern stärkt auch die Transparenz und den Service für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie die heimische Wirtschaft.“
Einfache Auskünfte aus dem Gewerberegister
Bestimmte Grunddaten (einfache Gewerbeauskunft), wie der Name des Betriebes oder der Inhaberin/des Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des/der Gewerbetreibenden dürfen allgemein zugänglich gemacht werden und können öffentlich in der eAuskunft auf der Seite https://digital.hattersheim.de/eauskunft-gewerbe ohne vorherige Registrierung eingesehen werden.
Erweiterte Auskünfte aus dem Gewerberegister
Für eine darüberhinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft (wie z.B. Privatanschrift, Geburtsname, Geburtsdatum,…) muss ein rechtliches Interesse nachgewiesen werden (z. B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; Kreditvergaben an den Gewerbetreibenden, usw.). Dieser Nachweis kann erfolgen durch Schilderung des Sachverhalts sowie Einreichung vorhandener Dokumente (z. B. Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).
Für eine einmalige bzw. sporadische Abfrage kann dafür das Formular für einen Antrag auf erweiterte Gewerberegisterauskunft im städtischen Digitalportal unter https://digital.hattersheim.de/gewerbeauskunft-erweitert genutzt werden.
Sofern regelmäßig erweiterte Auskünfte benötigt werden:
- als gebührenpflichtige Auskunftsempfänger (wie z. B. Rechtsanwälte, Auskunfteien, Versicherungen, etc.) oder
- als gebührenbefreite Auskunftsempfänger (wie z. B. Behörden, öffentliche Verwaltungen, Sozialversicherungsträger, Arbeitsagenturen, etc.)
ist eine Registrierung vorab auf dem städtischen Digital-Portal unter https://digital.hattersheim.de/eauskunft-registrierung nötig. Die erweiterte eAuskunft ist nur für den obengenannten Empfängerkreis bestimmt.
Das Gewerbeamt Hattersheim am Main bittet aus datenschutzrechtlichen Gründen davon abzusehen, Gewerberegisteranfragen per Telefon oder E-Mail zu stellen. Vorrangig soll die Auskunftsanfrage über die genannten Online-Portale digital abgewickelt werden. Eine persönliche Anfrage ist nach wie vor beim Gewerbeamt, Bahnhofsplatz 1, 65795 Hattersheim am Main möglich.
Weitere Hinweise zur Gewerberegisterauskunft sind auf der städtischen Homepage unter https://www.hattersheim.de/gewerbe abrufbar.
Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf hilft Ihnen das Team des Gewerbeamts gerne unter gewerbeamt@hattersheim.de weiter. Für technische Rückfragen zu den Portalen steht das Team des Fachbereichs Digitalisierung unter digital@hattersheim.de gerne zur Verfügung.