Die Stadtwerke Hattersheim beliefern ihre Einwohner und Betriebe in der Stadt Hattersheim am Main mit Trinkwasser. Mit einem Verteilernetz von rund 100 km und 5500 Hausanschlüssen stellen Sie die Versorgung sicher. Wasserlieferant ist die Hessenwasser GmbH & Co. KG mit Sitz in Groß Gerau (www.hessenwasser.de).

Die Daten der Trinkwasseranalyse finden Sie hier.

Wasserhärte:
Die Wasserhärte beträgt im gesamten Stadtgebiet:
19 - 20 °dH (Deutsche Härte)

 

So kann der Wasserzählerstand mitgeteilt werden:

  1. Scannen des blauen QR-Codes am Ableseblatt mit Hilfe einer QR-Code Scanner App oder über die Kamerafunktion des Smartphones oder Tablets.
  2. Online auf der WATERLOO Webseite, zu finden im Internet unter www.zählerstand.io.
  3. WATERLOO Chatbot “Splashy”, den Chatbot findet man unter www.splashy.io.
  4. 24h-Hotline “WATER Voice”, dazu die auf dem Ablesezettel genannte Telefonnummer anrufen.
  5. „WATERLOO 365 App“ kostenlos vom App Store oder Google Play Store auf das Smartphone herunterladen.
  6. Die händisch ausgefüllte Ablesekarte per Post an die Stadtverwaltung zurück schicken.

Anmietung von Standrohren

Die Stadtwerke Hattersheim stellt allen, die ein Bauvorhaben umsetzen, ein Standrohr zur Verfügung. Dies ist vorher zu beantragen. Ein Mietvertrag wird abgeschlossen. Bernhard Stehr, Mitarbeiter der Stadtwerke steht Ihnen als Ansprechpartner unter der Telefonnummer 06190 970-190 gerne zur Verfügung.

Für Standrohre zur Entnahme von Frischwasser aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz fallen folgende Kosten an:

Kaution (netto): 700,00 €
Mietpreis/Woche (netto): 15,00 €/je angefangene KW
Verwaltungskosten (netto): 20,00 €

Die Abrechnung erfolgt nach Rückgabe unter Berechnung des Verbrauches, der Mietzeit und den Verwaltungskosten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteure von 7 %.

Sollten Schäden am Standrohr entstehen, werden die Kosten der Instandsetzung mit der Kautionssumme aufgerechnet.

 Wasserversorgungssatzung

I. Nachtrag Wasserversorgungssatzung

II. Nachtrag Wasserversorgungssatzung

III. Nachtrag Wasserversorgungssatzung