Geodaten-Portal informiert über Bebauungspläne und Flächennutzungspläne
Über das Online-Geodatenportal können sich Interessierte auf einfache Art und Weise im Internet über stadtplanbezogene Daten, z. B. über die Bauleitplanung im Stadtgebiet und in der Region informieren.
Vor dem Hintergrund eines Stadtplanes oder eines Luftbildes lassen sich verschiedene Inhalte einblenden, wie z. B. der regionale Flächennutzungsplan und die im Stadtgebiet gültigen Bebauungspläne (einschließlich der textlichen Festsetzungen).
Durch Kombination dieser Bauleitpläne mit der Flurkarte des amtlichen Liegenschaftskatasters stehen diese Informationen dann auch bezogen auf einzelne Grundstücke zur Verfügung.
Die Stadt Hattersheim am Main setzt mit dem Geodatenportal die Ziele der GDI-DE (Geodateninfrastruktur Deutschland) um, die sich aus der „INSPIRE“-Richtlinie der Europäischen Union ableiten. Gemäß dieser Richtlinie sollen in Zukunft die meisten Geodatensätze über Geodatenportale verfügbar, und damit jedem Bürger und Verwaltungsübergreifend zugänglich sein.
Das Geodatenportal dient der Erstinformation; weitergehende, rechtsverbindliche Auskünfte oder z. B. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können weiterhin über die zuständigen Behörden bezogen werden. Entsprechende rechtliche Hinweise finden sich auch im Geodatenportal.
Es ist geplant, in Zukunft noch weitere Geodaten-Informationen auf der Plattform zur Verfügung zu stellen.
Bauleitplanungsportal Hessen
Dieses Portal ist das zentrale Internetportal Bauleitplanung Hessen für die Verpflichtung nach dem Baugesetzbuch, den Zugang zu Bauleitplänen und ergänzenden Informationen der Kommunen über ein zentrales Internetportal des Landes zu ermöglichen. Hier finden sich Informationen aller Städte und Gemeinden sowie sonstiger Planungsträger in Hessen zu in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen sowie zu Bauleitplänen, die seit der Novellierung des Baugesetzbuchs 2017 in Kraft getreten sind.
Sowohl in der alphabetischen Auflistung der Städte und Gemeinden als auch in der interaktiven Karte öffnet sich per Mausklick auf die jeweilige Gemeinde bzw. auf den jeweiligen Planungsträger ein Fenster, das die von den Kommunen und den Planungsträgern angegebenen Links auf die entsprechenden Internetseiten enthält.
Bebauungspläne
Bebauungsplan Nr. N100.1 „Vordere Voltastraße, 1. Änderung“ im Stadtteil Hattersheim
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. N100 „Vordere Voltastraße“ im Stadtteil Hattersheim
INHALT:
Planzeichnungen (Bebauungsplan)
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG
Auswirkungsanalyse/Einzelhandelsgutachten
Archäologische-geophysikalische Prospektion
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattersheim am Main hat am 7. Dezember 2022 die Offenlage des Bebauungsplans Nr. N100.1 „Vordere Voltastraße, 1. Änderung“ im Stadtteil Hattersheim beschlossen.
Der Offenlageentwurf und die dazugehörigen Planunterlagen werden gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom 22. Dezember 2022 bis 27. Januar 2023
im Rathaus, Verwaltungsgebäude Nassauer Hof, Eingangsbereich, Im Nassauer Hof 1-3, 65795 Hattersheim am Main, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Bitte beachten Sie die aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie geltenden Zutrittsvoraussetzungen.
Innerhalb dieser Frist können Anregungen und Bedenken geäußert werden. Richten Sie diese bitte schriftlich an den Magistrat der Stadt Hattersheim am Main, Im Nassauer Hof 1-3, 65795 Hattersheim am Main oder per E-Mail an bauleitplanung@hattersheim.de.
Inkrafttreten Veränderungssperre Nr. N122 „Ortseingang Eddersheim West, südlich Weilbacher Straße und Bahnhofstraße“ im Stadtteil Eddersheim
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattersheim am Main hat mit Beschluss vom 20. Oktober 2022 gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB sowie §§ 5 und 51 HGO eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. N122 „Ortseingang Eddersheim West, südlich Weilbacher Straße und Bahnhofstraße“ beschlossen. Die Satzung wurde ist mit Bekanntmachung vom 3. November 2022 in Kraft getreten.
Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. N118 „Bahnhofsumfeld Hattersheim“ im Stadtteil Hattersheim
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 20.10.2022 den Bebauungsplan Nr. N118 „Bahnhofsumfeld Hattersheim“ im Stadtteil Hattersheim gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 5 HGO und § 91 HBO als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung vom 27. Oktober 2022 tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Die Satzung einschließlich Begründung und Zusammenfassender Erklärung ist nachfolgend als PDF-Datei auf der Homepage der Stadt Hattersheim am Main eingestellt und kann zudem gemäß § 9 (8) BauGB im Rathaus, Verw.-Gebäude Alter Posthof, Zimmer 0.13, Sarceller Straße 1, 65795 Hattersheim am Main, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.
Bebauungsplan Nr. N118 „Bahnhofsumfeld Hattersheim“ im Stadtteil Hattersheim
1. Planzeichnungen (PDF)
2. Textliche Festsetzungen (PDF)
3. Begründung (PDF)
4. Umweltbericht (PDF)
5. Zusammenfassender Erklärung (PDF - wird zeitnah nachgereicht)
Hinweis:
Gemäß § 215 Abs.1 Baugesetzbuch sind
- eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hattersheim am Main unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 und § 44 (4) BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung des Bebauungsplanes und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Diese Ansprüche sind schriftlich gegenüber der Stadt Hattersheim am Main geltend zu machen.
Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. N115 „Innovationsquartier Schulstraße/Lindenstraße“ im Stadtteil Hattersheim
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 21. Juli 2022 den Bebauungsplan Nr. N115 „Innovationsquartier Schulstraße/Lindenstraße“ im Stadtteil Hattersheim gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 5 HGO und § 91 HBO als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung vom 4. August 2022 tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Die Satzung einschließlich Begründung und Zusammenfassender Erklärung ist nachfolgend als PDF-Datei auf der Homepage der Stadt Hattersheim am Main eingestellt und kann zudem gemäß § 9 (8) BauGB im Rathaus, Verw.-Gebäude Alter Posthof, Zimmer 0.13, Sarceller Straße 1, 65795 Hattersheim am Main, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.
Bebauungsplan Nr. N115 „Innovationsquartier Schulstraße/Lindestraße“ im Stadtteil Hattersheim
1. Planzeichnungen (PDF)
2. Textliche Festsetzungen (PDF)
3. Begründung (PDF)
Hinweis:
Gemäß § 215 Abs.1 Baugesetzbuch sind
1. eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hattersheim am Main unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 und § 44 (4) BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung des Bebauungsplanes und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Diese Ansprüche sind schriftlich gegenüber der Stadt Hattersheim am Main geltend zu machen.
Inkrafttreten der Veränderungssperre Nr. N121 „Mittlere Bahnhofstraße“ im Stadtteil Eddersheim
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattersheim am Main hat mit Beschluss vom 21. Juli 2022 gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB sowie §§ 5 und 51 HGO eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. N121 „Mittlere Bahnhofstraße“ beschlossen. Die Satzung wurde ist mit Bekanntmachung vom 28. Juli 2022 in Kraft getreten.
Inkrafttreten der Veränderungssperre Nr. N120 „Am Okrifteler Wäldchen“ im Stadtteil Okriftel
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattersheim am Main hat mit Beschluss vom 21. Juli 2022 gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB und der §§
5 und 51 HGO eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. N120 „Am Okrifteler Wäldchen“ beschlossen. Die Satzung ist mit Bekanntmachung vom 28. Juli 2022 in Kraft getreten.
Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. N100 „Vordere Voltastraße“ im Stadtteil Hattersheim
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 10.03.2022 den Bebauungsplan Nr. N100 „Vordere Voltastraße“ im Stadtteil Hattersheim gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 5 HGO und § 91 HBO als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung vom 14. April 2022 tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Die Satzung einschließlich Begründung und Zusammenfassender Erklärung ist nachfolgend als PDF-Datei auf der Homepage der Stadt Hattersheim am Main eingestellt und kann zudem gemäß § 9 (8) BauGB im Rathaus, Verw.-Gebäude Alter Posthof, Zimmer 0.13, Sarceller Straße 1, 65795 Hattersheim am Main, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.
Bebauungsplan Nr. N100 „Vordere Voltastraße“ im Stadtteil Hattersheim
1. Planzeichnungen (PDF)
2. Textliche Festsetzungen (PDF)
3. Begründung mit Umweltbericht und
Zusammenfassender Erklärung (PDF)
Hinweis:
Gemäß § 215 Abs.1 Baugesetzbuch sind
1. eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hattersheim am Main unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 und § 44 (4) BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung des Bebauungsplanes und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Diese Ansprüche sind schriftlich gegenüber der Stadt Hattersheim am Main geltend zu machen.