Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung Ihres Wohnortes

Allgemeines

  • Bitte bringen Sie die Ausweise, Reisepässe aller im Haushalt angehörigen Personen und ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunde der Kinder mit. Der Familienstand (außer Ledige) muss grundsätzlich durch Vorlage einer standesamtlichen Urkunde bzw. ein gerichtliches Urteil belegt werden.
  • In jedem Fall ist die Wohnungsgeberbescheinigung auszufüllen und unterschrieben mitzubringen.
  • Wohnsitzänderungen müssen innerhalb von 14 Tagen beim Bürgerbüro Stadtpunkt gemeldet werden.
  • Die An-, Um- und Abmeldungen sind gebührenfrei.

Anmeldung (in einem neuen Meldebezirk)

  • Für die Anmeldung eines Wohnsitzes in Hattersheim müssen Sie persönlich bei uns vorsprechen.
  • Zur Anmeldung z. B. in ein Seniorenheim (wenn Sie nicht persönlich erscheinen können) können Sie eine Person bevollmächtigen, die Anmeldung für Sie zu tätigen.
  • Bitte geben Sie der bevollmächtigten Person eine Vollmacht und Ihren Ausweis mit.

Ummeldung (innerhalb der Stadt)

  • Für die Ummeldung des Wohnsitzes innerhalb von Hattersheim, Eddersheim und Okriftel müssen Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten bei uns vorsprechen.

Abmeldung (ins Ausland und von Nebenwohnungen)

  • Ein Umzug innerhalb von Deutschland muss nicht abgemeldet werden.
  • Beim Wegzug ins Ausland müssen Sie im Bürgerbüro Stadtpunkt vorsprechen und sich abmelden. Für die Abmeldung werden das Land und die neue Adresse benötigt. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung, die Sie bitte gut aufbewahren und bei Wiederzuzug nach Deutschland bei der neuen oder auch alten Stadt/Gemeinde vorlegen müssen.
  • Nebenwohnsitze müssen Sie, wenn sie nicht mehr bestehen, abmelden. Dies müssen Sie bei der Stadt/Gemeinde erledigen, wo Ihr Hauptwohnsitz registriert ist.

Melde- und Aufenthaltsbescheinigung

Für Einwohner(innen), die mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen das Bürgerbüro Stadtpunkt auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, d. h. sie beinhaltet lediglich, wer wo gemeldet ist. Einzelheiten wie zum Beispiel Konfession oder Familienstand werden nicht aufgeführt. Bescheinigungen für andere Personen können gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.

Eine Aufenthaltsbescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen. Sie enthält im Gegensatz zur reinen Meldebestätigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit

Voraussetzung

  • Betroffene(r) muss in Hattersheim am Main gemeldet oder gemeldet gewesen sein.

Allgemeines

  • Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die länger als 50 Jahre verstorben sind, stehen grundsätzlich wegen der Löschungspflicht nicht mehr zur Verfügung.

Bitte mitbringen

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
  • ggf. Vollmacht, wenn Sie nicht persönlich erscheinen können (Vollmacht, Ausweis des Bevollmächtigten und Ausweis der Person, für die die Bescheinigung ausgestellt werden soll)

Gebühren

  • Allgemein: 10,00 Euro
  • Melde-, Aufenthaltsbescheinigungen sind gebührenfrei für
    - soziale Zwecke nach dem Sozialgesetzbuch
    - bei Bedürftigkeit (Bescheinigung des Sozialamtes)
    - zur Vorlage beim Arbeitsamt (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe)
    - Rentenzwecke