Gegen das Vergessen: Hexenverfolgung in Hattersheim

Anhand der Verfahrensprotokolle aus den Gerichtsakten des Amtes Höchst lassen sich die Schicksale von sieben Frauen aus Hattersheim rekonstruieren, die zwischen 1597 und 1601 unter Verdacht geraten waren, schließlich angeklagt und verurteilt wurden. Es ist zu vermuten, dass diese sieben nicht die einzigen Opfer gewesen sind. Belege dafür wurden bisher jedoch nicht gefunden, weil die Gerichtsakten aus dieser Zeit nicht vollständig erhalten geblieben sind. Die überlieferten Quellen weisen außerdem große Unterschiede in der Ausführlichkeit der Darstellungen auf oder sind lückenhaft in Bezug auf Herkunfts- oder Gerichtsort der Angeklagten.

Anfang des 17. Jahrhunderts waren in Hattersheim 61 Familien ansässig, d.h. rechnerisch war mindestens jeder neunte Haushalt von dem Hexenwahn betroffen.

Von Eddersheim, das erst 1604 vom Oberamt Königstein an das Amt Höchst abgegeben wurde sowie dem deutlich kleineren Okriftel, das ab 1556 zur Grafschaft Isenburg-Birstein und dem Amt Offenbach gehörte, liegen keine Erkenntnisse über Hexenverfolgungen vor.

Hattersheimer Schicksale:


Aus der Gemeinde Hattersheim müssen in der Folgezeit noch diverse Supplikationen - also Aufforderungen an die Obrigkeit - gekommen sein, in Sachen Hexerei von Amts wegen  tätig zu werden. So schickten 1616 Einwohner von Hattersheim und Hofheim ein Schreiben an den Amtmann von Hofheim, weil sie sich um die Zunahme des Lasters der Zauberei sorgten. Im Mai 1618 und sogar noch in den Jahren 1627 bis 1631 sind solche Initiativen aus der Bürgerschaft aktenkundig - allerdings ohne, dass in den Akten Namen genannt werden und Anklagen überliefert  sind.

In der Prozessperiode von 1588 bis 1602 waren in den Ämtern Höchst und Hofheim 23 Frauen der Hexerei angeklagt. 15 davon wurden hingerichtet. Unter den Angeklagten waren sieben Frauen aus Hattersheim.