Elß, Hans Ha(h)ns Frau, Hahn Elß

Ausführlicher ist das Schicksal der Elß Hahn dokumentiert. Sie war von der Thöngessen Krein, in deren Verhör am 6. September 1597, denunziert worden. Vermutlich war sie schon einmal im Jahr 1601 verhaftet und vernommen worden.

Für den 5. Juli 1602 hatten die Mainzer Weltlichen Räte in Hofheim erneut ihr „peinliches“ Verhör angeordnet. Ihr wurde zur Last gelegt, mit der 1595 hingerichteten Schmidtin aus Hofheim Umgang gehabt zu haben. Auch die „exekutierte“ Heller Crein sollte ihre Komplizin gewesen sein. Desweitern wurde ihr vorgeworfen, wie die Jeckel Elß zeitweilig flüchtig gewesen zu sein. Beide, Hahn Elß und Jeckel Elß, sollen nach der belastenden Aussage der Heller Crein von anderen gewarnt und dann geflohen sein. Eine Flucht galt von Gesetz wegen als Schuldeingeständnis.

Bei den Verhören wurde Han Elß immer wieder nach angeblichen Erscheinungen im Gefängnis befragt. Sie bejahte diese und bezeichnete sie als Engel, die ihr Mut zugesprochen hätten. Die Examinatoren erkannten darin aber den Teufel am Werk. Man suchte und fand ein Teufelsmahl auf ihrer Stirn. Der Scharfrichter gab zu Protokoll: Sie habe das Mahlzeichen, wie andere Zauberinnen auch. Er wolle die Henkersmahlzeit nehmen und darauf sterben, wenn dem nicht so wäre.

Ihr wurden Fußschrauben zur Folterung mit dem Seil angelegt. Sie weigerte sich dennoch beharrlich in ihrem Geständnis, außer den bereits hingerichteten und der flüchtigen Jeckel Elß, weitere Tatkomplizen zu nennen und leugnete selbst unter der Folter jeglichen Schadenszauber. Deshalb notierte der Protokollant: Man werde „wedder mit Lieb oder Leidt nichts ferner vor ihr pringen können“.

Also suchte man nach weiteren Indizien für ihre Teufelsbesessenheit, die das unbefriedigende Ergebnis des Verhörs untermauern sollten. Solche Anzeichen, die während der Verhöre beobachtet werden konnten, wurden ursächlich auf den Teufel zurückgeführt und sollten die Annahme der Schuld der Befragten erhärten. Akribisch protokolliert wurde deshalb, dass sie unter der Folter keine Tränen vergossen habe und: „Lecket alzeit das maul, und strich mit den fuesen uff der Erden, hin und wieder.“

Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte dann eine Wiederholung des Verhörs, in dem Elß Hahn ihre Aussagen bestätigte. Ihre Hinrichtung ist nicht aktenkundig. Aber auf Grund ihres Geständnisses ist ihre Verbrennung wohl für das Jahr 1602 anzunehmen.

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