Regierungspräsidium startet zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans Flughafen Frankfurt/Main

Lärmkartierung des HLNUG

 

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 26. Juli 2021 den Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main veröffentlicht. Bürger, Kommunen, Verbände und Organisationen haben die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans einzubringen.

Der vorliegende Entwurf schreibt den seit 5. Mai 2014 bestehenden Lärmaktionsplan für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main fort und bildet den aktuellen Stand der Lärmminderungsplanung ab. Maßnahmen wie die Einführung einer Lärmobergrenze oder Änderung von Flugverfahren sind im Entwurf ebenso enthalten wie Anregungen zur Umsetzung einer lärmärmeren Verkehrsplanung.

In einer ersten Beteiligung konnten bereits betroffene Kommunen, Verbände und Organisationen Ideen und Anregungen zur Lärmminderung einbringen. Diese sind in den fast 250 Seiten umfassenden Entwurf eingeflossen, der nun der Bevölkerung vorgestellt wird. Alle Betroffenen können nun ihre Anregungen und Ideen zum derzeitigen Entwurf hervorbringen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet als Onlinebeteiligung statt. Über die Internetseite des RP unter oder unter https://beteiligung-lap-hessen.de/laerm_rpd gelangt man zur Onlineplattform, auf der in der Zeit vom 26. Juli bis 15. Oktober 2021 Stellungnahmen abgegeben werden können. Alternativ nimmt das RP die Eingaben aber auch auf dem Postweg oder per Mail (beteiligung-lap@rpda.hessen.de) entgegen. Die Kontaktdaten sind über die Homepage des RP abrufbar.

Hintergrund:
Die Lärmaktionsplanung basiert auf Lärmkarten, die vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) erarbeitet und unter http://laerm.hessen.de abrufbar sind. Auf Basis dieser Lärmkartierung wird eine Bewertung der Lärmsituation vorgenommen und Maßnahmen, Konzepte und Strategien formuliert, die zur Lärmreduzierung beitragen und Lärmbelästigungen entgegenwirken können. Die Lärmminderungsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, dessen aktueller Sachstand in der Regel alle 5 Jahre abgebildet und fortgeschrieben wird.

Aktuelles aus der Fluglärmkommission

Klage gegen Flugrouten des Frankfurter Flughafens vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen

Die Klage einiger Kommunen gegen die sogenannte Südumfliegung am Frankfurter Flughafen hat das Bundesverwaltungsgericht am 29. April endgültig abgewiesen. Damit wurde ein vorhergehendes Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) bestätigt, der bereits 2019 die Abflugrouten für rechtens erklärt hatte.

Die Lärmbelastung durch startende Flugzeuge wurde demnach ordnungsgemäß ermittelt. Auch alle anderen Abflugrouten führten zu Lärmbelastungen. Eine andere Variante dränge sich nicht als eindeutig überlegen auf. Die Rechtsmittel sind damit nun ausgeschöpft.

„Durch die Landebahn Nord-West sind die Städte der Mainschiene mit Lärm landender Flieger zusätzlich belastet. Aus Sicherheitsgründen und zur Lärmentlastung wurde deshalb die Südumfliegung eingerichtet. Wir können uns freuen, dass dieses „Damoklesschwert“, mit der Abweisung der Klage gegen die Südumfliegung, für Hattersheim, Flörsheim und Hochheim vom Bundesverwaltungsgericht beseitigt ist“, so Erster Stadtrat Karl Heinz Spengler.

 

Probebetrieb zur ganztägigen Anwendung des Segmented Approach geplant

In der letzten Sitzung der Fluglärmkommission wurde über die Durchführung eines Probebetriebs einer ganztägigen Anwendung des Segmented Approach „RNAV Y Approach“ für aus Süden kommende Anflüge berichtet. Der Probebetrieb soll am 1. März 2021 starten.

Der Segmented Approach ist eine bestehende aktive Schallschutzmaßnahme, die nach Beratung der Fluglärmkommission mit dem Ersten Maßnahmenpaket im Jahr 2011 zunächst für den verkehrsarmen Zeitraum von 23-5 Uhr für verspätete Landungen und verbunden mit der Absicht einer zeitlichen Ausdehnung eingeführt wurde. Das Flugverfahren ermöglicht eine Umfliegung der dicht besiedelten Großstädte Offenbach und Hanau sowie Mainz, indem anfliegende Flugzeuge erst nach dem südlichen Vorbeiflug an diesen Großstädten auf den Endanflug der Südbahn geführt werden.

Anlass für das Testen einer zeitlichen Ausdehnung des Verfahrens ist die derzeitige Corona-bedingt geringe abzuwickelnde Verkehrsmenge. Hierdurch eröffnet sich die bisher nicht zur Verfügung stehende Möglichkeit, die Anwendung des Segmented Approach gemäß der angestrebten Zielstellung aus dem Jahr 2011 auch außerhalb des bestehenden Zeitraums von 23-5 Uhr über den Tag hinweg zu erproben.

Im Tagesverlauf gibt es aktuell drei potentielle Zeitfenster, innerhalb derer sich Anflüge über den Segmented Approach grundsätzlich häufiger abwickeln lassen: 5-7 Uhr, 13-18 Uhr und 20-23 Uhr. Im Rahmen des Probebetriebs soll das Verfahren nur in Absprache mit der Flugsicherung in Form von Einzelfreigaben der Anflüge durchgeführt werden. Alle Flüge aus Norden kommend und ein Teil der aus Süden kommenden Anflüge verbleiben auch bei Anwendung des Segmented Approach auf der bisherigen Anfluggrundlinie.

Der Probebetrieb soll vom FFR und FLK genutzt werden, um weitreichende Erkenntnisse für eine nachhaltige Anwendung der Maßnahme - ggf. auch nur bezogen auf bestimmte Zeitfenster - bei wieder ansteigendem Flugbetrieb zu gewinnen. Von besonderer Bedeutung wird dabei die Betrachtung der besonders schutzwürdigen Nachtrandstunden sein. Die Fluglärmschutzbeauftragte wird den Probebetrieb mit einem umfangreichen Fluglärm-Monitoring begleiten.