Beglaubigung von Ablichtungen oder Kopien

Im Bürgerbüro Stadtpunkt können Sie bestimmte Dokumente beglaubigen lassen (Rechtsgrundlage: § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz):

Voraussetzung

  • Die Ablichtung muss mit dem Original übereinstimmen.
  • Entsprechende Kopien sind mitzubringen.

Kosten

  • Beglaubigung bis zu 10 Seiten: 6,00 Euro
    jede weitere Seite: 0,60 Euro
  • Beglaubigungen zum Zwecke
    - der Rente sind gebührenfrei

Bitte beachten

  • Folgende Beglaubigungen von Kopien bedürfen der öffentlichen
    Beglaubigung durch das Ortsgericht oder einen Notar:
    - Grundstücksangelegenheiten
    - Erbschaftssachen
    - Hypotheken- und Kreditverträge
    - Vereinssachen
    - Vorlagen, die beim Amtsgericht vorgelegt werden

  • Ebenfalls dürfen nicht beglaubigt werden:
    - Personenstandsurkunden
    - Vorlagen in ausländischer Sprache

Beglaubigung von Unterschriften

Im Bürgerbüro Stadtpunkt können Unterschriften beglaubigt werden (Rechtsgrundlage: § 34 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Voraussetzungen

  • Die zu beglaubigende Unterschrift muss vor dem beglaubigenden Bediensteten geleistet oder von dem Betreffenden anerkannt werden.

Beglaubigungsvermerk

  • „Herr/Frau …, wohnhaft in ... ausgewiesen durch … /persönlich bekannt, hat die vorstehende Unterschrift eigenhändig vor mir vollzogen/als von ihm/ihr herrührend vor mir anerkannt.“

Bitte beachten

  • In folgenden Angelegenheiten dürfen keine Unterschriftsbeglaubigungen vorgenommen werden:
    - Grundstücksangelegenheiten
    - Erbschaftssachen
    - standesamtliche Angelegenheiten
    - Hypotheken-, Kreditsachen
    - Löschungsbewilligungen
    - Vereinsangelegenheiten
    - unter Texten in ausländischer Sprache

Kosten

  • pro beglaubigte Unterschrift: 6,00 Euro