Friedhofswesen


Was tun, wenn ein Sterbefall eingetreten ist?

Bei einem Todesfall haben Sie als sorgepflichtige Angehörige die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichen-schauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten.

Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Als sorgepflichtiger Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehörige die Bestattungsart. Es besteht die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung.

Hilfestellung in all diesen Fragen bieten Ihnen Bestattungsunternehmen. Diese arbeiten eng mit dem Fachbereich Friedhofswesen der Stadtverwaltung Hattersheim am Main zusammen und klären die Verfügbarkeit der Grabstätte, den Termin für die Bestattung, die Nutzungs-berechtigung an der Grabstätte und die Kosten für die Bestattung. Gerne können Sie uns auch direkt ansprechen.


Sorgepflichtige Angehörige

Sorgepflichtige Angehörige sind Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartner-schaftsgesetz, sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und –kinder.