Seit Juli 2015 wird vor jeder Stadtverordnetenversammlung eine Bürgerfragestunde angeboten. Diese findet um 19:30 Uhr für eine halbe Stunde statt. Hier können Bürgerinnen und Bürger Fragen an den Magistrat stellen.
Pro Person wird eine Frage sowie eine evtl. Nachfrage zugelassen. Die Fragen sind kurz und bestimmt zu halten, sodass eine knappe Beantwortung möglich ist. Die Fragen sollen ein konkretes Anliegen enthalten und nicht in mehr als drei Unterfragen untergliedert werden.
In der Regel erfolgen die Beantwortungen durch den Bürgermeister oder den Ersten Stadtrat. Die Fragestunde wird protokolliert. Wenn Fragen nicht unmittelbar beantwortet werden können, erhalten die Fragesteller eine schriftliche Antwort. Diese wird dem Sitzungsprotokoll beigefügt.