Schiedsamtsbezirk Hattersheim am Main

Der Gesetzgeber hat in bestimmten Fällen, bevor man Zivilklage oder Privatklage erheben kann, ein obligatorisches Streit-schlichtungsverfahren vorgeschaltet. Auch in der Stadt Hattersheim gibt es ein Schiedsamt, das für vorgerichtliche Streitschlichtung zuständig ist. Diese Aufgabe wird vom ehrenamtlichen Schiedsmann und dessen Stellvertreter wahrgenommen.

Schiedspersonen, von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und vor dem Amtsgericht vereidigt, sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bestimmten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen durchzuführen. Sie arbeiten ehrenamtlich und sind zur Neutralität verpflichtet. Sie unterstehen der Dienstaufsicht und damit der Qualitätskontrolle durch das Amtsgericht.

Verhandlungen finden meist außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeiten statt und sind vertraulich. Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit in allen Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen durch ihre Tätigkeit zur Kenntnis gelangen und die der Geheimhaltung bedürfen.

Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.

Schiedsperson:
Friedhold Hefke
Lindenstraße 44, 65795 Hattersheim am Main

Die Sprechstunde findet nach telefonischer Vereinbarung unter den Rufnummern 0175 2849198 und 06190 72104 statt.

Sprechstunde: Dienstag von 17:00 bis 18:00 Uhr


Stellv. Schiedsperson:
Frank Mechtold
Fliederweg 21, 65795 Hattersheim am Main

Die Sprechstunde findet nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer 0176 40540836 statt.

Weitere Informationen unter www.schiedsamt.de.