Seit 1. Mai sind ausschließlich digitale Lichtbilder zulässig
Seit dem 1. Mai 2025 sind neue Regelungen im Personalausweisgesetz für die Beantragung von Ausweisdokumenten in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt sind ausschließlich Lichtbilder zulässig, die sowohl digital fotografiert als auch digital übermittelt werden. Diese Maßnahme soll die Sicherheit von Reisepässen und Personalausweisen erhöhen.
Lichtbilder können direkt im Bürgerbüro „Stadtpunkt“ aufgenommen werden. Dazu wurde die BSI-zertifizierte Lösung „Biometric Go®“ implementiert. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Lichtbilder in einem Fotostudio aufnehmen zu lassen, wobei das Fotostudio verpflichtet ist, diese anschließend digital in eine gesicherte Cloud zu übertragen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bei ihrem Fotostudio zu informieren, ob diese Voraussetzung erfüllt ist. Die Nutzung „analoger Papierfotos“ ist nicht mehr gestattet.
Wichtiger Hinweis für die Beantragung von Ausweisdokumenten
Bitte beachten Sie, dass bei allen Beantragungen von Ausweisdokumenten die betreffende Person anwesend sein muss!
Das gilt auch für Kinder und Babys.
Personalausweis
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Antrag ist grundsätzlich persönlich zu stellen.
Für die Ausstellung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahre (ohne Online-Ausweisfunktion) wird das Einverständnis und der Ausweis beider Elternteile (sofern wohnhaft in einem gemeinsamen Haushalt) benötigt. Ein Elternteil muss bei der Beantragung persönlich vorstellig sein, das Einverständnis des anderen Elternteils kann bei der Beantragung schriftlich mitgebracht werden.
Der Personalausweis gilt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre lang; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre. Eine Verlängerung von Personalausweisen ist nicht möglich.
Für die Beantragung sind folgende Unterlagen nötig
- Ein anderes Ausweisdokument, z. B. der bisherige Personalausweis und/oder der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, digital fotografiert als auch digital übermittelt (Größe 45 x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung des Personalausweises wird folgende Gebühr erhoben:
- von antragstellenden Personen ab 24 Jahren: 37,00 Euro
- von antragstellenden Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Reisepass
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Der Antrag ist grundsätzlich persönlich zu stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis)
- bei Verlust/Diebstahl oder wenn kein alter Ausweis vorhanden ist: Heiratsurkunde bzw. Geburts-/Abstammungsurkunde
sowie bei Diebstahl: Anzeige von der Polizei - 1 biometrietaugliches Lichtbild, digital fotografiert als auch digital übermittelt (Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis (z. B. Einbürgerungsurkunde)
Für die Ausstellung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahre wird das Einverständnis und der Ausweis beider Elternteile (sofern wohnhaft in einem gemeinsamen Haushalt) benötigt. Ein Elternteil muss bei der Beantragung persönlich vorstellig sein, das Einverständnis des anderen Elternteils kann bei der Beantragung schriftlich mitgebracht werden.
Gebühren
- für Personen unter 24 Jahre (6 Jahre gültig)
Reisepass: 37,50 €
Expresspass: 69,50 €
Reisepass (48 Seiten): 59,90 €
Expresspass (48 Seiten): 91,50 €
- für Personen über 24 Jahre (10 Jahre gültig)
Reisepass: 70,00 €
Expresspass: 102,00 €
Reisepass (48 Seiten): 92,00 €
Expresspass (48 Seiten): 124,00 €
- Vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig): 26,00 €
(Beantragung nur 48 Stunden vor Reiseantritt möglich; Reiseunterlagen sind mitzubringen.)