Geodaten-Portal informiert über Bebauungspläne und Flächennutzungspläne

Über das Online-Geodatenportal können sich Interessierte auf einfache Art und Weise im Internet über stadtplanbezogene Daten, z. B. über die Bauleitplanung im Stadtgebiet und in der Region informieren.

Vor dem Hintergrund eines Stadtplanes oder eines Luftbildes lassen sich verschiedene Inhalte einblenden, wie z. B. der regionale Flächennutzungsplan und die im Stadtgebiet gültigen Bebauungspläne (einschließlich der textlichen Festsetzungen).

Durch Kombination dieser Bauleitpläne mit der Flurkarte des amtlichen Liegenschaftskatasters stehen diese Informationen dann auch bezogen auf einzelne Grundstücke zur Verfügung.

Die Stadt Hattersheim am Main setzt mit dem Geodatenportal die Ziele der GDI-DE (Geodateninfrastruktur Deutschland) um, die sich aus der „INSPIRE“-Richtlinie der Europäischen Union ableiten. Gemäß dieser Richtlinie sollen in Zukunft die meisten Geodatensätze über Geodatenportale verfügbar, und damit jedem Bürger und  Verwaltungsübergreifend zugänglich sein.

Das Geodatenportal dient der Erstinformation; weitergehende, rechtsverbindliche Auskünfte oder z. B. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können weiterhin über die zuständigen Behörden bezogen werden. Entsprechende rechtliche Hinweise finden sich auch im Geodatenportal.

Es ist geplant, in Zukunft noch weitere Geodaten-Informationen auf der Plattform zur Verfügung zu stellen.

Bauleitplanungsportal Hessen

Dieses Portal ist das zentrale Internetportal Bauleitplanung Hessen für die Verpflichtung nach dem Baugesetzbuch, den Zugang zu Bauleitplänen und ergänzenden Informationen der Kommunen über ein zentrales Internetportal des Landes zu ermöglichen. Hier finden sich Informationen aller Städte und Gemeinden sowie sonstiger Planungsträger in Hessen zu in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen sowie zu Bauleitplänen, die seit der Novellierung des Baugesetzbuchs 2017 in Kraft getreten sind.

Sowohl in der alphabetischen Auflistung der Städte und Gemeinden als auch in der interaktiven Karte öffnet sich per Mausklick auf die jeweilige Gemeinde bzw. auf den jeweiligen Planungsträger ein Fenster, das die von den Kommunen und den Planungsträgern angegebenen Links auf die entsprechenden Internetseiten enthält.  

Link zur Bauleitplanung Hessen 

Bebauungspläne

Inkrafttreten Veränderungssperre Nr. N124 „Gewerbegebiet Im Boden“ im Stadtteil Hattersheim

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattersheim am Main hat am 21. Dezember 2024 gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB sowie §§ 5 und 51 HGO eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. N124 „Gewerbegebiet Im Boden“ im Stadtteil Hattersheim als Satzung beschlossen.

Die Satzung ist mit Bekanntmachung vom 29. August 2024 in Kraft getreten.

Verlängerung der Veränderungssperre Nr. N121 „Mittlere Bahnhofstraße“ im Stadtteil Eddersheim

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattersheim am Main hat am 21.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. N121 „Mittlere Bahnhofstraße“ und parallel dazu die gleichlautende Veränderungssperre beschlossen.

Da das Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wird zur Sicherung der Planung, die am 28.07.2022 in Kraft getretene Veränderungssperre Nr. N121 „Mittlere Bahnhofstraße“ mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2024 um ein Jahr verlängert.

Die Satzung ist mit Bekanntmachung vom 18.07.2024 In Kraft getreten.

Verlängerung der Veränderungssperre Nr. N120 „Am Okrifteler Wäldchen“ im Stadtteil Okriftel

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattersheim am Main hat am 21.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. N120 „Am Okrifteler Wäldchen“ und parallel dazu die gleichlautende Veränderungssperre beschlossen.

Da das Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wird zur Sicherung der Planung, die am 28.07.2022 in Kraft getretene Veränderungssperre Nr. N120 „Am Okrifteler Wäldchen“ mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2024 um ein Jahr verlängert.

Die Satzung ist mit Bekanntmachung vom 18.07.2024 In Kraft getreten.

Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. N100.1 „Vordere Voltastraße, 1. Änderung“ im Stadtteil Hattersheim

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattersheim am Main hat am 21.12.2023 den Bebauungsplan Nr. N100.1 „Vordere Voltastraße, 1. Änderung“ gemäß § 10 (1) BauGB i. V. m. § 5 HGO und § 91 HBO als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung vom 11.01.2024 tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Die Satzung einschließlich Begründung ist nachfolgend als PDF-Datei auf der Homepage der Stadt Hattersheim am Main eingestellt und kann zudem gemäß § 9 Abs. 8 BauGB im Rathaus, Verw.-Gebäude Alter Posthof, Zimmer 0.13, Sarceller Straße 1, 65795 Hattersheim am Main, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

 

Bebauungsplan Nr. N100.1 „Vordere Voltastraße, 1. Änderung“ im Stadtteil Hattersheim

1. Planzeichnung (PDF)
2. Textliche Festsetzungen (PDF)
3. Begründung (PDF)

Hinweis:

Gemäß § 215 Abs.1 Baugesetzbuch sind

  1. eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hattersheim am Main unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 und § 44 (4) BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung des Bebauungsplanes und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Diese Ansprüche sind schriftlich gegenüber der Stadt Hattersheim am Main geltend zu machen.

Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. N117 „Freizeitplatz am Schwarzbachuferweg“ im Stadtteil Hattersheim

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattersheim am Main hat am 21.12.2023 den Bebauungsplan Nr. N117 „Freizeitplatz am Schwarzbachuferweg“ gemäß § 10 (1) BauGB i. V. m. § 5 HGO und § 91 HBO als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung vom 11.01.2024 tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Die Satzung einschließlich Begründung ist nachfolgend als PDF-Datei auf der Homepage der Stadt Hattersheim am Main eingestellt und kann zudem gemäß § 9 Abs. 8 BauGB im Rathaus, Verw.-Gebäude Alter Posthof, Zimmer 0.13, Sarceller Straße 1, 65795 Hattersheim am Main, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Bebauungsplan Nr. N117 „Freizeitplatz am Schwarzbachuferweg“ im Stadtteil Hattersheim

1. Planzeichnungen (PDF)
2. Textliche Festsetzungen (PDF)
3. Begründung mit Umweltbericht (PDF)
4. Zusammenfassende Begründung (PDF)

Hinweis:

Gemäß § 215 Abs.1 Baugesetzbuch sind

  1. eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hattersheim am Main unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 und § 44 (4) BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung des Bebauungsplanes und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Diese Ansprüche sind schriftlich gegenüber der Stadt Hattersheim am Main geltend zu machen.

Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. N110 „Dritte Grundschule am Südring“ im Stadtteil Hattersheim

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 23. Februar 2023 den Bebauungsplan Nr. N110 „Dritte Grundschule am Südring“ im Stadtteil Hattersheim gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 5 HGO und § 91 HBO als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung vom 14. September 2023 tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Die Satzung einschließlich Begründung ist nachfolgend als PDF-Datei auf der Homepage der Stadt Hattersheim am Main eingestellt und kann zudem gemäß § 9 Abs. 8 BauGB im Rathaus, Verw.-Gebäude Alter Posthof, Zimmer 0.13, Sarceller Straße 1, 65795 Hattersheim am Main, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Bebauungsplan Nr. N110 „Dritte Grundschule am Südring“ im Stadtteil Hattersheim

1. Planzeichnungen (PDF)
2. Textliche Festsetzungen (PDF)
3. Begründung mit Umweltbericht (
PDF)

Hinweis:

Gemäß § 215 Abs.1 Baugesetzbuch sind

  1. eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hattersheim am Main unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 und § 44 (4) BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung des Bebauungsplanes und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Diese Ansprüche sind schriftlich gegenüber der Stadt Hattersheim am Main geltend zu machen.

Inkrafttreten Veränderungssperre Nr. N123 „Südliche Friedrich-Ebert-Straße“ im Stadtteil Hattersheim

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattersheim am Main hat am 23. Februar 2023 gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB sowie §§ 5 und 51 HGO eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. N123 „Südliche Friedrich-Ebert-Straße“ im Stadtteil Hattersheim als Satzung beschlossen. Die Satzung ist mit Bekanntmachung vom 2. März 2023 in Kraft getreten.

Veränderungssperre Nr. N123 „Südliche Friedrich-Ebert-Straße“ im Stadtteil Hattersheim

Inkrafttreten Veränderungssperre Nr. N122 „Ortseingang Eddersheim West, südlich Weilbacher Straße und Bahnhofstraße“ im Stadtteil Eddersheim

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattersheim am Main hat am 20. Oktober 2022 gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB sowie §§ 5 und 51 HGO eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. N122 „Ortseingang Eddersheim West, südlich Weilbacher Straße und Bahnhofstraße“ beschlossen. Die Satzung ist mit Bekanntmachung vom 3. November 2022 in Kraft getreten.

Veränderungssperre Nr. N122 „Ortseingang Eddersheim West, südlich Weilbacher Straße und Bahnhofstraße“

Inkrafttreten der Veränderungssperre Nr. N121 „Mittlere Bahnhofstraße“ im Stadtteil Eddersheim

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattersheim am Main hat mit Beschluss vom 21. Juli 2022 gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB sowie §§ 5 und 51 HGO eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. N121 „Mittlere Bahnhofstraße“ beschlossen. Die Satzung wurde ist mit Bekanntmachung vom 28. Juli 2022 in Kraft getreten.

Veränderungssperre Nr. N121 „Mittlere Bahnhofstraße“

Inkrafttreten der Veränderungssperre Nr. N120 „Am Okrifteler Wäldchen“ im Stadtteil Okriftel

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattersheim am Main hat mit Beschluss vom 21. Juli 2022 gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB und der §§
5 und 51 HGO
eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. N120 „Am Okrifteler Wäldchen“ beschlossen. Die Satzung ist mit Bekanntmachung vom 28. Juli 2022 in Kraft getreten.

Veränderungssperre Nr. N120 „Am Okrifteler Wäldchen“